WAS IST DER KZV
Wir werden sehr häufig von den vielen Besuchern des Rheinstädtischen Karnevals gefragt was eigentlich der Karnevalszug Verein Uerdingen (i.f. KZV genannt) eigentlich ist und was dieser macht bzw. welche Aufgaben der KZV hat. Wir beantworten natürlich immer jede solcher Fragen, jedoch haben wir uns im Zeitalter des Internets gedacht, diese Fragen einmal auf unserer Seite nieder zu schreiben und somit für jeden zugänglich zu machen. Wir haben in den folgenden Zeilen die wesentlichen Bestandteile der Satzung in Bezug auf diese Fragen zusammengestellt.
Als Präambel ist zu lesen:
Karneval ist als brauchtumsbezogenes Phänomen des Volksfestes in die allgemeine, kulturhistorische Entwicklung des deutschsprachigen Lebensraumes eingebunden. Der Karnevalszug Verein Uerdingen e.V. mit Sitz in Uerdingen hat sich die Aufgabe gestellt, alle Vereine, jeglicher Art, deren Vereinstätigkeit direkt oder indirekt die Pflege des karnevalistischen Brauchtums ist, zu erfassen und zu betreuen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Im § 2 werden die Tätigkeitsbereiche des Vereins aufgeschlüsselt:
a) Zusammenschluss jeder Art von Vereinen, deren Vereinstätigkeit direkt oder indirekt die Pflege des karnevalistischen Brauchtums ist.
b) Den Karneval in Uerdingen als Volksfest zu pflegen, fastnachtliche Volksbräuche zu schützen, zu erhalten und fortzuentwickeln.
c) Kontakt zu Vereinen und Verbänden pflegen.
d) Die Mitgliedsvereine zu beraten.
e) Auswüchse im Karneval zu bekämpfen.
Aufgaben des Vereins:
Der Verein übernimmt die Führung in folgenden Angelegenheiten:
a) Wahl des Karnevalsprinzen in Uerdingen
b) Ausrichten der Bürgersitzung
c) Gestaltung des Karnevals
d) Vertretung der gemeinsamen Interessen in der Öffentlichkeit gegenüber Behörden und Körperschaften, Industrie, Privatpersonen usw.
e) Koordination der Veranstaltungen der Vereine um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Hierzu sind die geplanten Termine der Vereine der Geschäftsstelle rechtzeitig mitzuteilen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.